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Einfach umdenken !

Das Prinzip der Allgefahren-Versicherung (Allriskdeckung) ist ganz einfach anhand dieser Ausschlüsse erklärt:

Nur Schäden / Risiken, die explizit hier aufgeführt sind fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Deshalb braucht es auch keine Aufzählungen über den Versicherungsumfang, wie dies bei allen herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall ist.

Nicht versichert sind Schäden, die durch

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, Kernenergie und radioaktive Strahlung

entstehen.

Ferner Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen, Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten und sonstige Schädlinge, Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler. Die Folgeschäden sind jedoch mitversichert !

Anmerkung hierzu: Die wenigen Ausschlüsse müssen sein, weil man ansonsten bei einer Allgefahren-Deckung alle Reparatur-, Unterhalts- und Sanierungskosten zu tragen hätte. Würden wir nur die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar abdecken, wie dies bei herkömmlichen Gebäudeversicherungen der Fall ist, wären solche Ausschlüsse natürlich überhaupt nicht erforderlich.