Sie müssen nicht mehr
abwarten, bis eine herkömmliche Gebäudeversicherung (zu vergleichen
mit einer Kfz-Teilkasko) gekündigt werden kann, sondern können
sofort unser sogenanntes
AAG®
- Schutzdach
(Fachsprache:
Konditionsdifferenz-Deckung)
sprichwörtlich über
Ihr Wohngebäude legen. Je umfangreicher Sie bereits vorgesorgt und
Risiken (wie zum Beispiel Feuer oder Sturm) anderweitig abgesichert haben,
um so niedriger fällt der für die "AAG Gebäude-Vollkasko"
zu zahlende Beitrag aus !
Lehnen die anderen
Gebäudeversicherungen vollständig oder teilweise eine Regulierung
ab, weil eben keine Allgefahren-Deckung ("Vollkasko") gegeben ist, dann
läßt Sie die AAG Wohngebäudeversicherung "nicht im Regen
stehen" ! Ebenso helfen wir Ihnen bei einer ärgerlichen Unterversicherung.
Kürzt der andere Gebäudeversicherer seinen Regulierungsbetrag,
so treten wir zu 100% für den restlichen Schadensbetrag ein !
Sie
tragen nur die Selbstbeteiligung von EUR 250,00
-
den Rest bis maximal EUR 1,3 Millionen wir ! -
Was ist zu tun ?
Das Prozedere ist ganz einfach:
Sie
fordern zunächst eine volle Prämienkalkulation an.
Wenn Ihnen das Angebot für
eine "AAG Gebäude-Vollkasko" zusagt, dann übermitteln Sie uns
zu treuen Händen per Briefpost oder Telefax ( 08662 3272 ) Kopien
der Versicherungsscheine von bereits vorhandenen Gebäudeversicherungen.
Anhand dieser Unterlagen ermitteln wir Ihren persönlichen Beitragsrabatt,
der im günstigsten Fall bis zu 70 % betragen kann !
Die
AAG-Garantie: Alle Vertragskopien werden von uns datenschutzgerecht
im Reißwolf vernichtet, falls Sie sich letztendlich nicht für
ein AAG-Schutzdach entscheiden sollten !