Sie müssen nicht mehr abwarten, bis eine herkömmliche Gebäudeversicherung (zu vergleichen mit einer Kfz-Teilkasko) gekündigt werden kann, sondern können sofort unser sogenanntes

AAG® - Schutzdach
(Fachsprache: Konditionsdifferenz-Deckung)

sprichwörtlich über Ihr Wohngebäude legen. Je umfangreicher Sie bereits vorgesorgt und Risiken (wie zum Beispiel Feuer oder Sturm) anderweitig abgesichert haben, um so niedriger fällt der für die "AAG Gebäude-Vollkasko" zu zahlende Beitrag aus !

Lehnen die anderen Gebäudeversicherungen vollständig oder teilweise eine Regulierung ab, weil eben keine Allgefahren-Deckung ("Vollkasko") gegeben ist, dann läßt Sie die AAG Wohngebäudeversicherung "nicht im Regen stehen" !  Ebenso helfen wir Ihnen bei einer ärgerlichen Unterversicherung. Kürzt der andere Gebäudeversicherer seinen Regulierungsbetrag, so treten wir zu 100% für den restlichen Schadensbetrag ein !

Sie tragen nur die Selbstbeteiligung von EUR  250,00
- den Rest bis maximal  EUR  1,3   Millionen wir ! -

Was ist zu tun ?

Das Prozedere ist ganz einfach: Sie fordern zunächst eine volle Prämienkalkulation an.

Wenn Ihnen das Angebot für eine "AAG Gebäude-Vollkasko" zusagt, dann übermitteln Sie uns zu treuen Händen per Briefpost oder Telefax ( 08662 3272 ) Kopien der Versicherungsscheine von bereits vorhandenen Gebäudeversicherungen. Anhand dieser Unterlagen ermitteln wir Ihren persönlichen Beitragsrabatt, der im günstigsten Fall bis zu 70 % betragen kann  !

Die AAG-Garantie:  Alle Vertragskopien werden von uns datenschutzgerecht im Reißwolf vernichtet, falls Sie sich letztendlich nicht für ein AAG-Schutzdach entscheiden sollten !