Nicht so wichtig, aber daran haben wir auch  gedacht ! 

 
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
als Folge eines Versicherungsfalles sind bis zu EUR  260.000,00 mitversichert.

Sachverständigenkosten bis EUR  55.000,00
Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von EUR 20.000,00, so werden auch die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten eines Sachverständigenverfahrens ersetzt.

Dekontaminationskosten bis EUR  260.000,00
Kosten, die der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch einen Feuerschaden aufwenden muß.

Wassermehrverbrauch
Mitversichert gilt der Flüssigkeitsverlust von mehr als 10 m3 als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens.

Entfernung von Bäumen nach dem Sturm
Durch Sturmschäden entwurzelte Bäume und deren Abtransport, Entsorgung  einschl. Aufräumungskosten sind mitversichert. Die Höchstentschädigung beträgt  EUR  10.000,00.

Wiederherstellung von Gartenanlagen
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung und Wiederherstellung von Gartenanlagen. Die Höchstentschädigung beträgt EUR  10.000,00 je Schadensfall.

Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten
Unterbringung ohne Nebenkosten (wie z.B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar wird (bis EUR 100,00 pro Tag / maximal für 60 Tage =  EUR  6.000,00).

Rückreisekosten aus dem Urlaub bis  EUR  5.500,00
Ersetzt werden die Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles (ab EUR  20.000 Schadensreserve) vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadensort reist.
 
 


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