Aufräumungs-, Abbruch-,
Bewegungs- und Schutzkosten
als Folge eines Versicherungsfalles
sind bis zu EUR 260.000,00 mitversichert.
Sachverständigenkosten
bis EUR 55.000,00
Übersteigt der entschädigungspflichtige
Schaden den Betrag von EUR 20.000,00, so werden auch die durch den Versicherungsnehmer
zu tragenden Kosten eines Sachverständigenverfahrens ersetzt.
Dekontaminationskosten
bis EUR 260.000,00
Kosten, die der Versicherungsnehmer
aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch
einen Feuerschaden aufwenden muß.
Wassermehrverbrauch
Mitversichert gilt der Flüssigkeitsverlust
von mehr als 10 m3 als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens.
Entfernung von Bäumen
nach dem Sturm
Durch Sturmschäden
entwurzelte Bäume und deren Abtransport, Entsorgung einschl.
Aufräumungskosten sind mitversichert. Die Höchstentschädigung
beträgt EUR 10.000,00.
Wiederherstellung von
Gartenanlagen
Versichert sind die infolge
eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung
und Wiederherstellung von Gartenanlagen. Die Höchstentschädigung
beträgt EUR 10.000,00 je Schadensfall.
Hotel- oder ähnliche
Unterbringungskosten
Unterbringung ohne Nebenkosten
(wie z.B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude
unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung
auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis
zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar wird (bis
EUR 100,00 pro Tag / maximal für 60 Tage = EUR 6.000,00).
Rückreisekosten aus
dem Urlaub bis EUR 5.500,00
Ersetzt werden die Fahrtkosten,
wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles
(ab
EUR 20.000 Schadensreserve) vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht
und an den Schadensort reist.
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