| Die "Gebäude-Vollkasko" für das Wohnhaus ! |
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Häuser können nicht nur durch Brand, Blitzschlag oder Sturm zerstört werden. Deshalb die "AAG Gebäude-Vollkasko" (eine Allgefahren-Deckung) für das eigene Wohnhaus ! Vergessen Sie die Begriffe der herkömmlichen Versicherungen wie zum Beispiel Wert 1914, Klauseln, Rohrpaket, Risikozonen und auch die Begrenzungen Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasser, ....usw. ! Versichert ist jede nur denkbare Zerstörung oder Beschädigung ! Selbstverständlich sind auch die schlimmen Folgen von Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Überschwemmung / Hochwasser, Erdrutsch, Lawinenabgang, mitversichert ! Auch solche Schäden sind zum Neuwert voll und ganz abgedeckt (bitte denken Sie einmal zurück): In Bochum versanken Anfang des Jahres 2000 einige Häuser im Erdboden und durch ein schreckliches Zugunglück stand im Jahre 2001 in Brühl plötzlich eine Lok der Deutschen Bahn AG im Wohnzimmer ! Volle Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit ! Der Versicherer verzichtet bei der von ihm gezeichneten "AAG Gebäude-Vollkasko" uneingeschränkt auf die ansonsten übliche Einrede „Grobfahrlässigkeit“. Die Problematik, wann Unachtsamkeit eine grobe Fahrlässigkeit ist, beschäftigt anderswo reihenweise Gerichte und führt laufend zu Beschwerden beim Ombudsmann der Versicherungswirtschaft. Da Kunden der "AAG Gebäude-Vollkasko" einen besonders wertvollen Versicherungsschutz genießen, sollen sie auch in diesem Punkt besser gestellt sein als Versicherungsnehmer von normalen Gebäudeversicherungen ! |