Höchstentschädigung
EUR 1, 3 Millionen
Da wir für die Beitragskalkulation keine Versicherungssumme
ansetzen, sondern in erster Linie nach der Wohnfläche
berechnen, entsteht kein Nachteil, wenn wir im
Versicherungsvertrag die maximale Entschädigung von
bedingungsgemäß EUR 1,3 Millionen ausweisen.
Sinn und Zweck dieser -in einigen Fällen möglicherweise "überzogenen"
Wertfestlegung- ist, dass außer dem eigentlichen Neuwert des Gebäudes
auch noch eine Reihe von Zusatzleistungen denkbar sind.
Keine Unterversicherung, wenn die Wohnfläche korrekt
angegeben wird !
Bitte beachten: Im Keller- und Dachgeschoss sind die
Flächen von bewohnbaren Räumen wie z.B. Studio, Sauna, Hobby-
/ Partyraum, Arbeitszimmer usw. beitragspflichtig, nicht aber
Waschküche, Heizungsraum, Abstellraum. Dabei ist die momentane
Nutzung unerheblich. Wenn solche Flächen vorhanden sind, müssen
sie bei der Angabe "Wohnfläche" berücksichtigt
werden, da wir die Beitragskalkulation nicht aus irgendwelchen
Summen vornehmen, sondern uns in erster Linie nach dem Umfang
(Wohnfläche) richten.