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10
Jahre AAG® Gebäude-Vollkasko
Einfach umdenken !
Das Prinzip der
Allgefahren-Versicherung (Allriskdeckung) ist ganz
einfach anhand dieser Ausschlüsse erklärt:
Nur Schäden / Risiken, die explizit hier (§ 3 Absatz 3
AVBWG99) aufgeführt sind
fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Deshalb braucht es
auch keine Aufzählungen über den Versicherungsumfang, wie dies
bei allen herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall ist.
Nicht versichert sind Schäden, die durch
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg, Kernenergie und radioaktive Strahlung
entstehen.
Ferner Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung,
Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen,
Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten und sonstige Schädlinge,
Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler. Die
Folgeschäden sind jedoch mitversichert !
Anmerkung hierzu: Die wenigen Ausschlüsse müssen
sein, weil man ansonsten bei einer Allgefahren-Deckung alle
Reparatur-, Unterhalts- und Sanierungskosten zu tragen hätte. Würden
wir nur die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar
abdecken, wie dies bei herkömmlichen Gebäudeversicherungen der
Fall ist, wären solche Ausschlüsse natürlich überhaupt nicht
erforderlich.
Der AAG Vollschutz
Es geht viel einfacher, fairer und verständlicher: Man
muss einfach umdenken und sich von den vorgegeben "Zwängen
der Standardversicherungen" lösen. Versichert ist jede nur
denkbare Zerstörung oder Beschädigung !
Da brauchen Sie natürlich auch keine
Elementarschaden-Versicherung zusätzlich abschließen. Der
Elementarschaden-Schutz ist obligatorisch gegeben !
Unsere AAG® Gebäude-Vollkasko ist nicht mit normalen
"aufgeblähten" Deckungskonzepten zu vergleichen; sie
ist eine echte Allgefahren-Deckung ohne das übliche Wenn &
Aber von herkömmlichen Gebäudeversicherungen. Die Allgefahren
(Allrisk) - Deckung kennt keine Risikoeingrenzungen wie zum
Beispiel Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch,
Elementarschaden und schon gar nicht die ärgerlichen Klauseln.
Denken Sie nur einmal an die Definition Sturm (Windstärke
8). Uns interessiert nicht die Windgeschwindigkeit, sondern nur
der entstandene Schaden am Gebäude, der ja auch schon durch
eine Luftbewegung mit der "Stärke 7" oder noch
weniger entstehen kann.
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