Feuerwehrleute schützen uns - und wer die Retter ?

          

Eine starke "Schutzmauer" für die freiwilligen Feuerwehrleute !


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DER  AAG -PERSONENSCHUTZ:

DM  200.000,00    für die Hinterbliebenen - auch bei Herzversagen !

DM  500.000,00    bei Erwerbsunfähigkeit

DM    10.000,00    kosmetische Operation

DM      5.000,00    Kurkostenbeihilfe

Erwerbsunfähigkeit liegt bedingungsgemäß bereits bei einem Invaliditätsgrad von 75% vor. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 50% und 74% erfolgt eine dementsprechende Teilentschädigung. Um kostengünstig für den wirklichen Notfall eine umfassende Versorgung sichergestellt zu haben, ist bei einer Behinderung von weniger als 50% keine Leistung vorgesehen.

Die volle Leistungspflicht besteht - abweichend von einer normalen Unfallversicherung- auch dann, wenn der verunglückte Feuerwehrmann unter Alkoholeinwirkung stand !

Eine Todesfallentschädigung wird auch dann gezahlt, wenn der versicherte Feuerwehrmann  infolge einer Überanstrengung oder eines körperlichen Zusammenbruchs (Herzversagen / optischer Herztod) während des Notfalleinsatzes oder unmittelbar danach (innerhalb 24 Stunden) im Krankenhaus verstirbt.
 



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


 
 


§ DER  AAG-RECHTSSCHUTZ §

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz
 

DM  250.000,00  je Rechtsschutzfall.



 
 
 
 
 
 



JAHRESBRUTTOBEITRAG

Für alle Feuerwehrleute zusammen nur:
(Rücklage also ca. DM 1,00 pro Person und Monat !)

Bis   30 aktive Feuerwehrleute DM      349,20

Bis   40 aktive Feuerwehrleute DM      465,60

Bis   50 aktive Feuerwehrleute DM      582,00

Bis   60 aktive Feuerwehrleute DM      698,40

Bis   70 aktive Feuerwehrleute DM      814,80

Bis   80 aktive Feuerwehrleute DM      931,20

Bis   90 aktive Feuerwehrleute DM   1.047,60

Bis 100 aktive Feuerwehrleute DM   1.164,00

Bis 110 aktive Feuerwehrleute DM   1.280,40

Eine Empfehlung an die Verantwortlichen der Städte / Gemeinden / Landesregierung:

Es sind pro Haushalt nur wenige Pfennige im Jahr erforderlich, um damit den Menschen für den wirklichen Notfall helfen zu können, die in lobenswerter Weise ihre eigene Gesundheit und damit auch ihr Leben riskieren, wenn Mitbürger die Hilfe der freiwilligen Feuewehr benötigen.

Ein Beispiel:

50  Feuerwehrleute - 2000  Haushalte  =  nur  29  Pfennige im Jahr  !
 

GELTUNGSBEREICH: Grundsätzlich während eines Einsatzes oder einer Übung. Der Wegeunfall ist zum Einsatzort mitversichert; auf der Rückfahrt jedoch nur dann, wenn direkt zum Feuerwehrgerätehaus gefahren wird.



 
 
 
 
 
 



VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:

ZUR SEITE >   AAG-Unfallversicherungs-Bedingungen (AUBFF99)

ZUR SEITE >   AAG-Sonderbedingungen zur Rechtsschutz-Versicherung (ARSFF99)


MAKLER  /  VERSICHERER :


Die   AAG®Notfall-Police   ist ein gemeinsames Produkt der Partner:

AAG Assekuranz-Taschner GmbH  in Bergen / Chiemgau
Cigna Insurance Company of Europe  S.A.-N.V.  - Direktion für Deutschland -
Generali Rechtsschutz-Versicherungs AG



 
 










 
 
 
 
 

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Bitte bestellen Sie noch heute das Buch Ihres im Jahr 1989 schwer verunglückten Kameraden

Josef Otto Schedel



 
 


 
 

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