Eine starke "Schutzmauer" für die freiwilligen Feuerwehrleute !
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DM 200.000,00 für die Hinterbliebenen - auch bei Herzversagen !
DM 500.000,00 bei Erwerbsunfähigkeit
DM 10.000,00 kosmetische Operation
DM 5.000,00 Kurkostenbeihilfe
Erwerbsunfähigkeit liegt bedingungsgemäß bereits bei einem Invaliditätsgrad von 75% vor. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 50% und 74% erfolgt eine dementsprechende Teilentschädigung. Um kostengünstig für den wirklichen Notfall eine umfassende Versorgung sichergestellt zu haben, ist bei einer Behinderung von weniger als 50% keine Leistung vorgesehen.
Die volle Leistungspflicht besteht - abweichend von einer normalen Unfallversicherung- auch dann, wenn der verunglückte Feuerwehrmann unter Alkoholeinwirkung stand !
Eine
Todesfallentschädigung wird auch dann gezahlt, wenn der versicherte
Feuerwehrmann infolge einer Überanstrengung oder eines körperlichen
Zusammenbruchs (Herzversagen / optischer Herztod) während des Notfalleinsatzes
oder unmittelbar danach (innerhalb 24 Stunden) im Krankenhaus verstirbt.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
DM 250.000,00 je Rechtsschutzfall.
Für
alle Feuerwehrleute zusammen nur:
(Rücklage
also ca. DM 1,00 pro Person und Monat !)
Bis 30 aktive Feuerwehrleute DM 349,20
Bis 40 aktive Feuerwehrleute DM 465,60
Bis 50 aktive Feuerwehrleute DM 582,00
Bis 60 aktive Feuerwehrleute DM 698,40
Bis 70 aktive Feuerwehrleute DM 814,80
Bis 80 aktive Feuerwehrleute DM 931,20
Bis 90 aktive Feuerwehrleute DM 1.047,60
Bis 100 aktive Feuerwehrleute DM 1.164,00
Bis 110 aktive Feuerwehrleute DM 1.280,40
Eine Empfehlung an die Verantwortlichen der Städte / Gemeinden / Landesregierung:
Es sind pro Haushalt nur wenige Pfennige im Jahr erforderlich, um damit den Menschen für den wirklichen Notfall helfen zu können, die in lobenswerter Weise ihre eigene Gesundheit und damit auch ihr Leben riskieren, wenn Mitbürger die Hilfe der freiwilligen Feuewehr benötigen.
Ein Beispiel:
50
Feuerwehrleute - 2000 Haushalte = nur 29
Pfennige im Jahr !
GELTUNGSBEREICH: Grundsätzlich während eines Einsatzes oder einer Übung. Der Wegeunfall ist zum Einsatzort mitversichert; auf der Rückfahrt jedoch nur dann, wenn direkt zum Feuerwehrgerätehaus gefahren wird.
ZUR SEITE > AAG-Unfallversicherungs-Bedingungen (AUBFF99)
ZUR SEITE > AAG-Sonderbedingungen zur Rechtsschutz-Versicherung (ARSFF99)
AAG
Assekuranz-Taschner GmbH in Bergen / Chiemgau
Cigna
Insurance Company of Europe S.A.-N.V. - Direktion für
Deutschland -
Generali Rechtsschutz-Versicherungs
AG
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